Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen ganz oder teilweise zurückzugewähren und ggfs. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer
Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis
zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt.